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Escort Model | Einkünfte, Steuern & Co.

Escort Model werden: Einkünfte, Steuern und mehr

Die Arbeit als Begleitungdame ist eine steuerpflichtige Tätigkeit und zählt zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit. Nur ganz wenige Ausnahmen sind fest bei Ihrer Agentur als Arbeitgeber angestellt. Wir betrachten hier das Modell der Escortdame als selbstständige Tätigkeit mit Gewerbeanmeldung.

Erster Schritt – Anmeldung beim Finanzamt

Selbständige Escorts müssen sich bei dem Finanzamt, welches für ihren Wohnsitz zuständig ist, zum Beispiel unter der Bezeichnung „Messehostess“, „Model“ „Hostess“, „Begleitservice“ oder „Dienstleistung persönlicher und sachlicher Art“ anmelden und erhalten eine Steuernummer. Die Anmeldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Ein Anruf beim Finanzamt oder ein kurzes Schreiben genügen und das Finanzamt übersendet dir das Formular „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. In den heutigen Zeiten auch schnell als Download zur Verfügung – einfach in die Formularsuche eingeben. Einfach ausfüllen und direkt hinschicken.

Keine Sorge, es ist ganz einfach. Eine Anleitung dazu findet ihr mit dem Formular online. Es dauert dann je nach Stadt einige Wochen bis die Steuernummer mitgeteilt wird. Ein Beginn der Tätigkeit ist dennoch schon erlaubt.
 

Einnahmen und Ausgaben

Steuerrechtlich werden die Einnahmen aus der selbständigen Escort Tätigkeit als Einkünfte aus Gewerbebetrieb eingestuft. Das ist regional verschieden. In Düsseldorf z.B. unterliegen die Einkünfte der Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer.

Auf jeden Fall solltest Du aber gleich von Anfang an eine Art Kassenbuch führen, in welchen Einnahmen (als Eigenbelege) mit Datum, Betrag und Gegenstand (z.B. Ort, Kunde) gelistet werden. Denk daran, die Agentur wird alle Vorgänge in der eigenen Buchführung aufführen und bei Betriebsprüfungen der Agentur sieht das Finanzamt auch, was welche Damen was an Honorar verdient haben. Hier zu schummeln birgt ein großes und eventuell sehr teures Risiko der Steuerhinterziehung ertappt zu werden.

Was sind nun Ausgaben? Hierzu zählt die Provision an die Agentur, deren Rechnung an dich als Ausgabenbeleg aufzubewahren ist. Des Weiteren solltest du eine Reisekostenabrechnung erstellen. Also eine Aufstellung der zu dem jeweiligen Termin gemachten Fahrten und deren Kosten mit den Angaben zu Ort, Beginn, Ende. Alle diese Ausgaben mindern dein zu versteuerndes Einkommen, also deinen Gewinn aus selbständiger Tätigkeit.

Es gilt: Einnahmen minus Ausgaben = steuerpflichtiger Gewinn

Alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Escort Tätigkeit entstehen, können steuermindernd geltend gemacht werden. Nun könnte man denken auch z.B. Kleidung, Parfüm oder Kondome etc. könnten geltend gemacht werden. Leider lässt sich hier nur schwer eine ausschließliche Verwendung nur für die Tätigkeit ohne private Nutzung nachweisen, d.h. das Finanzamt nimmt an das du die Kleidung z.B. auch privat trägst. Hier ist es ratsam am besten einen Steuerberater zu konsultieren.

Rücklagen bilden!

Als Einkommen gilt also, was nach Abzug der Ausgaben übrig bleibt. Die Höhe der Einkommensteuer richtet sich nach der Höhe des Jahreseinkommens und der persönlichen Situation (verheiratet, Alleinverdienerin, Kinder u.a.).

Sie wird im ersten Jahr der Selbständigkeit erst am Ende des Jahres ermittelt – deshalb ist es gut, Rücklagen zu bilden. Ideal sind 20 Prozent, besser 30 Prozent, deiner Einnahmen zurückzulegen, um eventuelle Steuerzahlungen dann nach der Steuererklärung im Folgejahr leisten zu können. Also nicht alles ausgeben! In späteren Jahren werden dann vierteljährliche Vorauszahlungen für die Einkommensteuer geleistet, deren Höhe sich an dem Einkommen des Vorjahres bemisst. Das hat den Vorteil, dass man die Steuer nicht in einer großen Summe, sondern in vier Teilbeträgen entrichtet. In der Einkommensteuererklärung nach Ablauf des Kalenderjahres werden die Vorauszahlungen mit der tatsächlichen Steuerforderung verrechnet.

Wie viele Steuern und welche Steuern?

Die Steuerpflicht setzt erst mit einem bestimmten Jahreseinkommen ein. Für Ledige zum Beispiel fällt Einkommensteuer ab einem Einkommen von 8004,-€ an. Bis dahin ist der Verdienst steuerfrei. Eine Erklärung ist jedoch natürlich inklusive aller Nachweise nötig!

Auch im Begleitservice gilt das, was für alle Selbstständigen gültig ist:Ab einem Nettoumsatz (also Einnahmen) von 14.706 Euro wird Umsatzsteuer von 19 Prozent fällig. Was bedeutet das?

Bis 17.500 Euro Umsatz Brutto, also 14.706 plus 19 Prozent, im Vorjahr und nicht mehr als voraussichtlich 50.000 Euro Umsatz im aktuellen Jahr gilt die sogenannte „Kleinunternehmerregelung“. Es muss also keine Umsatzsteuer berechnet werden. Was genau ist damit gemeint falls dies doch eintritt?

Wird ein Selbstständiger Umsatzsteuerpflichtig, muss dies bereits im Honorar einkalkuliert werden. Denn 19 Prozent des Honorars werden dann an das Finanzamt abgeführt. Beträgt dein Honorar z.B. 1000 Euro für ein Date sind darin 19 Prozent enthalten, die dem Finanzamt zustehen, also 160 Euro (840 Euro x 19%). Hier ist es ratsam unbedingt einen Steuerberater zu konsultieren um Nachzahlungen zu vermeiden.

Einziger Vorteil: die Vorsteuer, also die in den Ausgaben enthaltene Umsatzsteuer, darf von deiner Umsatzsteuerlast abgezogen werden und mindern diese somit.

Und noch Eine: Die Gewerbesteuer

Machst du einen ordentlichen Gewinn, also Umsatz/Einnahmen minus Ausgaben, von mehr als 24.500 Euro musst du Gewerbesteuer zahlen. Gewerbesteuer des Finanzamts ist unabhängig von der Gewerbeanmeldung der jeweiligen Gemeinde/Stadt. Diese Steuer variiert je nach Stadt aufgrund der unterschiedlichen Hebesätze. Im Groben kann man pauschal mit ca. 16 Prozent rechnen. Ermittelt und erhoben wird die Gewerbesteuer gleichzeitig mit der jährlichen Einkommenssteuer.

Noch Etwas: Studium, Ausbildung oder Arbeitslosengeld?

Je nach Lebenslage hat das Einkommen aus der Nebentätigkeit Einfluss auf andere Einkunftsarten oder Leistungen, z.B. Bafög, Krankenversicherung oder Arbeitslosengeld.
Mehr dazu erfahrt ihr im Artikel der Serie Grundlagen: „Wie werde ich eine Escortdame“ – Nebenberufliche Selbstständigkeit.

Anmerkung

Diese Kurzinformation soll nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl diese Kurzinformation mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden.