ePrivacy and GPDR Cookie Consent by Cookie Consent Escort Model Leitfaden | Selbstständige Nebentätigkeit | Tia Escort Blog

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Escort Model | Selbstständige Nebentätigkeit

Selbstständige Nebentätigkeit | Eventuelle Auswirkungen

Jede Lebenslage hat ihre eigenen Tücken. So ist es nicht unerheblich, in welchem beruflichen Status ihr euch aktuell befindet, wenn ihr eine nebenberufliche Selbständigkeit als Begleitdame beginnt.

Bist du nebenberuflich selbstständig, richtet sich unter anderem deine Krankenversicherung auch danach, ob du zum Beispiel Angestellte, Hausfrau, Arbeitssuchende oder Azubi und Studentin bist. Denn je nach Gesamteinkommen gibt es bestimmte Grenzen oder Veränderungen betreffend

  • Krankenversicherung,
  • Leistungsbezüge von Ämtern
  • Bafög s
  • sowie die Höhe des Steuersatzes
  • etc.

Mehr dazu nun hier.

Was zum Einkommen gehört

Zum Gesamteinkommen zählen unter anderem:

  • Einnahmen aus einer angestellten Beschäftigung in Voll- oder Teilzeit
  •  oder selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit,
  •  Ausbildungsvergütung
  •  Renten,
  •  Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und
  •  Einnahmen aus Kapitalvermögen.

Auch Leistungen wie Arbeitslosengeld und Bafög unterliegen den Auswirkungen des Einkommens aus der nebenberuflichen Selbständigkeit als Begleitdame mit Gewerbeanmeldung.

Was bedeutet „Nebenberufliche Selbstständigkeit“?

Wenn ihr die Selbstständigkeit als Escortmodel nur nebenbei, also neben einer Haupttätigkeit oder dem Studium etc. ausübt, geltet ihr in der Sozialversicherung als nebenberuflich selbstständig.

Eine nebenberufliche Selbstständigkeit liegt beispielsweise vor, wenn Du als Angestellte 40 Stunden die Woche arbeitest und dafür ein Bruttogehalt von 2.000 Euro erhältst, die selbstständige Tätigkeit im Begleitservice nebenbei aber nur ungefähr 10 Stunden die Woche umfasst und du damit 1.000 Euro verdienst.

Besteht kein festes Beschäftigungsverhältnis, also hast du keinen anderen Hauptjob, gilt eine selbstständige Tätigkeit grundsätzlich als nebenberuflich, wenn du dieser halbtags mit weniger als 19,25 Stunden in der Woche nachgehst. Sind es mehr als 19,25 Stunden die Woche, prüft deine Krankenversicherung, wie hoch die wirtschaftliche Bedeutung der Tätigkeit ist.

Verdienst du damit mehr als mit deinem anderen Job so wirst du eventuell als hauptberuflich selbstständig angesehen. Dann heißt es eventuell Beiträge nachzahlen.

Arbeitslosengeld und selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb

Falls du grade keinen festen Job hast kann es sein, das du Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II von der Bundesagentur für Arbeit bekommst. In dieser Zeit bist du versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung und die Beiträge werden von der Arbeitsagentur getragen.

Während des Bezuges von Arbeitslosengeld darfst du laut Arbeitsagentur einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen und ein Nebeneinkommen erzielen. Diese Nebentätigkeit darf einen zeitlichen Umfang von 15 Stunden wöchentlich nicht übersteigen! (§ 141 Abs. 1 SGB III) Erreicht oder überschreitet die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit 15 Stunden, besteht wegen fehlender Arbeitslosigkeit kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld.

Deine Einkünfte aus Nebenbeschäftigung als Begleitdame nach Abzug der Ausgaben werden auf dein Arbeitslosengeld angerechnet. Dabei bleiben jedoch 165 Euro monatlich anrechnungsfrei.

Es gibt jedoch eine Ausnahme in Hinblick auf die Höhe der Anrechnung: Hast du die selbständige Tätigkeit vor der Arbeitslosigkeit in einem Zeitraum von 18 Monaten mindestens 12 Monate vor Eintreten der Arbeitslosigkeit in einem Umfang von weniger als 15 Stunden pro Woche ausgeübt, so bleibt das Einkommen aus der Selbständigkeit auch während der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes in Höhe des in den letzten 12 Monaten durchschnittlich erworbenen Einkommens anrechnungsfrei! (§ 141 Abs. 3 SGB III)

Am besten jedoch: Fragen bei der Arbeitsagentur.

Angestellte Arbeitnehmerin und Selbstständigkeit

Für die Angestellte, die als selbstständige, nebenberufliche Begleitdame arbeiten, sind zwei Punkte zu beachten:

Im Rahmen der Einkommensteuererklärung werden die Einkünfte zu denen aus nichtselbständiger Tätigkeit dazu addiert. D.h. dass sich das zu versteuernde Einkommen und der Steuersatz erhöhen. Folglich reicht dann die von deinem Arbeitgeber des Anstellungsverhältnisses einbehaltene Lohnsteuer auch nicht, um deine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (also der angestellten Tätigkeit!) steuerlich voll abzudecken. Es kann also zu einer Nachzahlung kommen.

Für deinen Beitrag zur Sozialversicherung ist dein Arbeitsentgelt ebenfalls ausschlaggebend, also das Einkommen, das du aus deiner Beschäftigung als Angestellte bekommst. Wird eine selbständige Tätigkeit neben einem Angestelltenverhältnis ausgeübt, kommt es für das Weiterbestehen der Versicherungspflicht entscheidend darauf an, welche der Betätigungen hauptberuflich ausgeübt wird. Liegt der Schwerpunkt der Beschäftigung nach zeitlichem Aufwand bei dem Angestelltenverhältnis, bleibt du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert und deine Beiträge erhöhen sich nicht.

Aber: Liegt der Schwerpunkt bei der selbständigen Beschäftigung als Escortlady, kannst du wählen, ob du dich in einer Privatversicherung oder weiter freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern möchtest. Diese berechnet den zu zahlenden Beitrag anhand des Gesamteinkommens, d.h. aus dem Entgelt der angestellten Tätigkeit und dem Einkommen aus der Selbständigkeit. An den Kosten, die auf die angestellte Tätigkeit anfallen, beteiligt sich wie auch sonst innerhalb eines Arbeitsverhältnisses der Arbeitgeber.

Die Einschätzung, wo der Schwerpunkt der Beschäftigung liegt, wird von der Krankenkasse selbst vorgenommen. Vor Aufnahme der Tätigkeit musst daher in jedem Fall diese nach ihrer Einschätzung gefragt werden. Ansonsten besteht die Gefahr von Beitragsnachzahlungen rückwirkend.

Anmerkung

Diese Kurzinformation soll nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl diese Kurzinformation mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden.