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Escort Support: Mo.-Fr. 10-18 Uhr [Sa., So., Feiertage 13-16 Uhr] | +49 1515 0722181 | office@tia-escort.de

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Gewerbeanmeldung als selbstständiges Escort Model

Ich werde eine Begleitdame – und jetzt?

Die Entscheidung ist gefallen, die richtige Agentur gefunden und es kann losgehen. Du bist bereit für dein erstes Date als Escortmodel. Doch halt! Bevor der Spass beginnt sind einige Formalitäten zu erledigen, denn bei all dem Spaß: Begleitservice ist eine einträgliche Tätigkeit, die angemeldet werden und deren Einkünfte versteuert werden müssen. Und daran sind nicht zuletzt Städte und Finanzämter interessiert. Dafür ist eine korrekte Anmeldung erforderlich.

Die Gewerbeanmeldung [entfällt seit dem 01.07.2017]

Grundsätzlich ist die Tätigkeit als selbstständige Escortdame eine gewerbliche Tätigkeit. In der Vergangenheit war eine Gewerbeanmeldung in deinem Gewerbeamt notwendig. Ab dem 01.07.2017 hat sich dies jedoch mit der Überarbeitung des ProstSchG geändert. "Sexworker" müssen NICHT mehr beim Gewerbeamt eine Gewerbeanmeldung einreichen.

Was für Ämter muss ich dennoch kontaktieren?

Mit der Beantragung deines "Escort Ausweises" beim Ordnungsamt [Voraussetzung als Escort Model] wird auch das Finanzamt informiert. Du erhälst einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Damit beantragst du u.a. eine Steuernummer beim zuständigen Finanzamt. Keine Sorge, das Finanzamt unterliegt dem Steuergeheimnis und darf keine Daten über deine Tätigkeit etc. an andere Behörden weiterleiten. Unter dieser zugeteilten Nummer meldest du deine Umsätze, welche die Grundlage für deine Steuerzahlungen darstellen.